20. April 2020

Verlängerung des Betretungsverbotes

Der Sterntaler steht weiterhin nur für eine Notbetreuung zur Verfügung.

 

Den Erlass findet ihr hier:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-16_neufassung_coronabetrvo_ab_20.04.2020.pdf

 

Eine Liste für erweiterte Tätigkeitsbereiche findet ihr hier:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_1_zur_coronabetrvo_vom_16.04.2020.pdf

 

Ab dem 23.04.2020 geltenden erweiterten Tätigkeitsbereiche/systemrelevante Berufe, die mit einer Arbeitgeberbescheinigung bzw. bei Selbstständigen mit einer Eigenbescheinigung ihren Bedarf an der Notbetreuung für ihre Kinder geltend machen können:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_2_zur_coronabetrvo_vom_16.04.2020.pdf

 

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