Der Sterntaler steht weiterhin nur für eine Notbetreuung zur Verfügung.
Den Erlass findet ihr hier:
Eine Liste für erweiterte Tätigkeitsbereiche findet ihr hier:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_1_zur_coronabetrvo_vom_16.04.2020.pdf
Ab dem 23.04.2020 geltenden erweiterten Tätigkeitsbereiche/systemrelevante Berufe, die mit einer Arbeitgeberbescheinigung bzw. bei Selbstständigen mit einer Eigenbescheinigung ihren Bedarf an der Notbetreuung für ihre Kinder geltend machen können:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_2_zur_coronabetrvo_vom_16.04.2020.pdf