16. März 2020

Betreuungsverbot Ausnahmen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 13. März 2020 eine aufsichtliche Weisung über ein Betretungsverbot von sämtlichen Kindertageseinrichtungen (i.S.v. § 33 Nr. 1 und 2 IfSG) erlassen. Er hat ferner mit gleichem Datum eine aufsichtliche Weisung zur Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen (i.S.v. § 33 Nr. 3 IfSG) im Land Nordrhein-Westfalen erlassen.

In den Erlassen sind Ausnahmen für Kinder bestimmter Personengruppen vorgesehen. Hierbei handelt es sich um Kinder derjenigen Personen, die in kritischen Infrastrukturen beruflich tätig sind.

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere ernsthafte Folgen eintreten würden. Bei der entsprechenden Beurteilung ist seitens der Arbeitgeber auf die Unabkömmlichkeit der Personen in ihrer konkreten Tätigkeit bzw. Funktion abzustellen.

 

Bei Fragen, bitte schnellsmöglich Kontakt mit die Einrichtungsleitung aufnehmen unter Telefonnummer 05261 7444

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